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ALLGEMEINE LITERATUR

September 1831.

STAATSWISSENSCHAFTEN.

Berlin U. STETHIN, in d. Nicolai, Buchh.: Blicke in die Zeit in Hinsicht auf National Industrie und Staatswirthschaft, mit besonderer Berücksichtigung Deutschlands, und vornehmlich des Preufsischen Staats. - Nachtrag zu den GeNachtrag zu den Gedanken über die Unbill, Noth und Klage unsrer Zeit u. s. w. Berlin 1826. Von Dr. Friedr.

Benedict Weber, Prof. in Breslau. Mit 16 Tabellen. 1830. XVI u. 555 S. 8. (2 Rthlr. 8 gGr.)

Der in der gelehrten Welt schon lange rühmlich

bekannte Vf. hat in dem vorliegenden Werke einen neuen Beweis von der Masse seines Wissens und von seinem unermüdlichen Fleisse gegeben. Aufgemuntert und angetrieben zu dieser Arbeit hat ihn vorzüglich, wie er selbst in der Einleitung offen gesteht, der Beyfall, welcher der in dem Titel erwähnten, im Jahr 1826 von ihm herausgegeben anonymen Schrift:,,Gedanken, Ansichten und Bemerkungen u. s. w. von einem Freunde der Wahrheit" zu Theil geworden ist, zu welcher das jetzige ziemlich ansehnliche Buch nur ein - Nachtrag seyn soll. Die jener frühern Schrift zum Grunde liegende Absicht, eine richtige, wabre und vorurtheilsfreye An- und Uebersicht des Zustandes der cultivirten Welt, namentlich aber des deutschen Vaterlandes in nationaler und staatswirthschaftlicher Hinsicht durch Darlegung und Zusammenstellung der wirklichen Thatsachen zu geben, und dadurch die wahre Würdigung der Gegenwart dem unbefangenen Beobachter möglich zu machen, dieselbe Absicht hat den Vf. auch bey dieser jetzt vorliegenden Arbeit geleitet. Er ist deshalb bey deren Entwerfung auf demselben Wege zu den gleichen Ziele fortgegangen, und hat, wie er sich ausdrückt, durch faktische Beweise, durch Thatsachen, indem historische, statistische, merkantilische und allgemein gewerbliche Notizen und Daten aus den letzten drey bis vier Jahren (von 1826 an) yon ihm gesammelt und zusammengestellt worden, ein wahres Bild des, nach seiner Ueberzeugung, im Ganzen keinesweges unglücklichen und traurigen, sondern vielmehr im Allgemeinen günstigen und erfreulichen Zustandes unsrer gegenwärtigen Zeit in staatswirthschaftlicher Hinsicht, und vornehmlich in Hinsicht auf Nationalindustrie zu geben gesucht. Es liegt in der Natur der Sache, dafs hierbey die Schriften und Angaben Anderer nicht, wie der Vf. sich etwas ungenau und zweydeutig ausdrückt, A. L. Z. 1881. Dritter Band.

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ZEITUNG

fremde Materialien - benutzt, auch wohl mitunter ganz wörtlich und in extenso wiedergegeben wurgeliefert werden konnte; wir sagen jedoch gern, den, und dafs keine eigentlich eigene Geistesarbeit. dafs der Vf. selbst diefs ausdrücklich bemerklich gemacht, und für sich nur das Verdienst in Anspruch genommen hat, seine Ansicht und Meinung aber unsre Zeit durch solche Zusammenstellungen, so wie auch durch eigne Erfahrungen und Beobachtungen zu begründen. Dafs der Vf. sich dieses Verdienst wirklich erworben habe, kann nicht geleugnet werden; sein Buch enthält, wenn auch hin und und eine weniger wortreiche Schreibart zu wünschen seyn möchte, eine Masse schätzbarer Notizen und wissenswürdiger Dinge, bey deren Mittheilung auch öfter, besonders in den einleitenden Uebersichten, sehr beachtenswerthe Bemerkungen, Ansichten und Wünsche ausgesprochen sind. Mit der von dem Vf. in seinen frühern Schriften schon vielfach bewährten Ab- und Eintheilungskunst ist auch in dieser die grofse Menge der behandelten Gegenstände unter Haupt- und Unterabtheilungen, welche abermals mehrere Abstufungen bis zur Bezeichnung mit griechischen Buchstaben hinab haben, zusammengruppirt, und so Alles in eine ziemlich übersichtliche Ordnung gebracht. Die erste Haupt- Abtheilung hat die Ueberschrift:,, Ueber den Zustand der gesammten Nationalindustrie oder gewerblichen Cultur und Production der neuesten Zeit, mit besondérer Rücksicht auf Deutschland und namentlich den Preussischen Staat" und nimmt den allergröfsten Theil des ganzen Buchs (von S. 7508) ein. In einer allgemeinen Vorbemerkung wird ausdrücklich auf die in der frühern oben erwähnten Schrift enthaltene Aufstellung der einzelnen laut gewordenen und zu beachtenden Klagen, Uebel und Nothstände verwiesen, und dann sogleich zur Darstellung der neuesten Zeit nämlich der letzten drey bis vier Jahre - übergegangen, zu welchem Ende die sehr grofse Menge der hier in Betracht kommenden Gegenstände in folgende vier Unterabtheilungen gebracht ist: I.,,Vom Zustande der landwirthschaftlichen Cultur und Production; II. Vom Bergbau, Bergwerksproduktion und Betrieb; HH. Von FabrikManufaktur- und Handwerksproduction; IV. Vom Handel, (von) der Schifffahrt und der Rhederey." Die beiden letzten Abtheilungen sind ihrer Natur nach von einem grofsen, jedoch gegen die zweyte hauptsächlich nur den schlesischen Bergbau betreffende auffallend kurze Abtheilung, fast ungebühr

wieder mehr kritische Sichtung der Materialien,

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-

lich

lich grofsen Umfange; die' vierte nimmt allein einen Raum von 354 ziemlich eng bedruckten Seiten ein, und macht also den gröfsten Theil des ganzen Buchs aus. Die zweyte Hauptabtheilung,,,über den Zustand des Wohl- und Uebelbefindens der Staaten und Nationen in nationalökonomistischer und staatswirthschaftlicher Hinsicht im Allgemeinen" ist mit keinem einleitenden Ueberblick, der gerade hier sehr zweckmässig gewesen seyn würde, versehen.Der Unterabtheilungen sind drey, nämlich: 1. Ueber den Stand und Zuwachs der Bevölkerung in Amerika, Europa, Deutschland und dem Preufsischen Staate, vornehmlich seit drey Jahren. II. Ueber den Zustand der Verarmung und Wohlhabenheit der Völker in neuester Zeit. III. Ueber den Zustand der Finanzen der Staaten und Regierungen in eben derselben.

In Einzelnes einzugehen, oder durch Auszüge nähere Kenntnifs von dem reichen Inhalte des Buchs zu geben, würde zu weitläuftig werden lassen; auch werden diejenigen unsrer Leser, welche an Schriften dieser Art Interesse nehmen, sich der in den Ergänzungsblättern 'unsrer Allg. Lit. Zeit, vom Jahr 1827 enthaltenen Anzeige der mehr erwähnten frühern Schrift des Vfs ohne Zweifel noch erinnern, und kennen übrigens dessen Manier schon hinlänglich. Zu einem Lesebuche für ein gröfseres Publikum ist das vorliegende Werk nicht geeignet, so sehr auch manchen Bemerkungen und interessanten Notizen, die zum Nachdenken anregen und der Beherzigung werth sind, eine allgemeinere Bekanntwerdung, insbesondere in dem Kreise der Geschäftsmänner, zu wünschen wäre. Aber zu die sem Zwecke hätte eine bessere und eigentliche Verarbeitung der Materialien Statt finden, und auch die Darstellung anziehender gemacht werden müssen; die Herausgabe der Schrift würde dadurch allerdings verzögert und der Reiz der Neuheit zum Theil verloren gegangen seyn, aber an innerm Gehalt dürfte sie gewonnen haben; jetzt ist die Eile, mit welcher gearbeitet worden, hin und wieder unverkennbar. Rec. kann jedoch nicht unbemerkt lassen, dafs das Auffinden einzelner Materien durch ein ausführliches Inhalts- Verzeichnifs sehr erleichtert worden, und dadurch die Brauchbarkeit des Buchs auch für solche Leser, die nur über manche Gegenstände sich unterrichten, nur hier und da von dem Inhalt Kenntnifs nehmen wollen, ungemein erhöhet ist. Eine sehr schätzenswerthe Zugabe sind die 16 Tabellen, von denen die meisten Handelsverbältnisse betreffen; die Uebersichten der GetreidePreise zu London, Amsterdam und Hamburg sind besonders interessant. In dem Buche selbst sind übrigens die Verhältnisse der behandelten Gegen stände in den verschiedenen Jahren und Ländern, so wie unter sich auch oft, dem Zwecke angemessen, durch in Zahlen ausgedrückte Uebersichten anschaulich gemacht. Zu bedauern ist, dafs sehr viele Druckfehler stehen geblieben sind; das hinter dem Buche befindliche ansehnliche Verzeichnifs der

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selben könnte noch bedeutend vermehrt werden; durch eine sorgfältige, bey einem solchen Werke vorzüglich nöthige, Correktur hätte dieser Mangel verhütet werden müssen. Ob bey der S. 22. der Note vorkommenden Angabe, dafs es in Schlesien, den Marken, Pommern u. s. w. Güter gebe, die jährlich 6, 8-10,000 schreibe zehn Tausend Sack Kartoffeln auslegen, welche, wenn auslegen hier pflanzen bedeutet, unglaublich ist nur ein Druckfehler Statt findet, oder ob ein unkritisches Verfahren bey Sammlung und Prüfung der Materialien derselben zum Grunde liegt, lassen wir dahin gestellt seyn.

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BRAUNSCHWEIG, b. Vieweg: Staatswissenschaftliche Mittheilungen, vorzüglich in Beziehung auf das Herzogthum Braunschweig, von Friedrich Karl von Strombeck, Fürstl. Lippischem Geheimenrathe, Oberappellationsrathe u. Mitgliede des engern Ausschusses der Braunschweigischen Landschaft. Zwey Hefte. 1831. X u. 220 S. 8. (1 Rthlr. 8 gGr.)

Aus

Der Vf., eben so sehr als warmer Patriot, wie, als ausgezeichneter Geschäftsmann, und als vielseitig gebildeter, classischer Schriftsteller rühmlichst bekannt, beschenkt uns hier mit einer Reihe von Abhandlungen publicistischen und staatswissenschaftlichen Inhalts, welche zwar zunächst auf sein Vaterland und dessen landschaftliche Verfassung Bezug haben, aber auch für Jeden, der den Lauf der Zeit in seinen mannichfaltigen Windungen ver folgt, von hohem Interesse seyn müssen. schliesslich auf Braunschweigs landschaftliche Verfassung, an deren gegenwärtigem Bestande der Vf. selbst, seit beynahe zwölf Jahren einen eben so thätigen als erspriefslichen Antheil durch unermüdliche Mitwirkung genommen hat, und auf publicistische Verhältnisse, bezieht sich das erste Heft, welches auch unter dem besondern Titel historischer und staatsrechtlicher Mittheilungen in Beziehung auf die erneuete Landtagsordnung des Herzogthums Braunschweig erschienen ist. In den beiden ersten Abhandlungen, überschrieben: Nachweisungen der historischen Basis der erneueten Landschaftsordnung im Allgemeinen, und: Beyträge zur Geschichte der erneueten Landtagsordnung von 1820, zeigt der Vf. wie jenes Grundgesetz nicht, gleich mancher andern modernen Verfassungsurkunde, improvisirt sey, sondern dafs es im Wesentlichen in der Vorzeit begründet, aus dem alten Staatsrechte Braunschweigs nach einem gewöhnlichen Entwickelungsgange hervorgetreten sey und sich so aus der Vorzeit entwickelt habe, dafs es nicht als eine neue Verfassungsurkunde angesehen werden dürfe, sondern mit Recht als eine erneuete Landtagsordnung betitelt sey. Unstreitig haben diese beiden Abhandlungen schon an und für sich ein hohes wissenschaftliches Interesse in Bezug auf Territorialstaatsrecht: denn eine auf die Landesrecesse

ge

müssen

gegründete, Geschichte der Braunschweig-Wolfenbüttelschen Landstände und der allmäligen Ausbildung der landschaftlichen Verfassung, wiewohl der vormalige Professor Bischoff zu Helmstädt eine solche in der Vorrede zum 2ten Bande der von Ribbentrop gesammelten Landtagsabschiede versprochen hatte, fehlt noch immer. Noch wichtiger werden sie aber in Bezug auf den von dem Vf. beabsichtigten praktischen Zweck. Der Vf. gehört zu denjenigen Staatsmännern, welcher nur solchen Verfassungsurkunden trauet, welche auf geschichtlichem Boden ruhen, und der Meinung ist, dafs nichts Gefährlicher sey, als alte Verfassungsgesetze durch völlig neue zu ersetzen; und so dringt er darauf, die bestehende Landtagsordnung in den Punkten, wo sie eine Abänderung erheischt, eher zu verbessern und zu ergänzen, als etwas völlig Neues und seiner Natur nach Hinfälliges an deren Stelle zu setzen. Wer sollte ihm nicht darunter heytreten wenn man es irgend mit dem Vaterlande gut meint wer nicht die Gefahren einsehen, die durch ein muthwilliges Aufgeben einer einmal bewährten Verfassungsurkunde gegen eine neue, aus reinspeculativen Theorieen abgeleitete Constitution erwachsen würden? Mit Recht bemerkt Pölitz: die Völker und Staaten Europa's stehen auf geschichtlichem Boden; şie haben alle eine Vergan genheit, die zum Theil sogar grofsartig und reich an bedeutungsvollen Erinnerungen, und aus welcher die Gegenwart hervorgegangen ist: es kann daher eine, blofs aus der Theorie abgeleitete Verfassung bey ihnen nicht Wurzel schlagen, weil der Zusammenhang fehlt, welcher die Gegenwart mit der Vergangenheit, die Zukunft mit der Gegenwart verbindet. Düster aber gewils nicht unwahrscheinlich ist des Vfs Prophezeyung, wenn er sagt: „Prangt jetzt gleich Frankreichs Verfassungsurkunde mit der Jahrszahl 1830 auf dem Siegel des Staats: sie wird nicht das Jahr 1930 erreichen; aber länger als vier Jahrhunderte dauerte das Ansehen und die Wirksamkeit der goldenen Bulle; nichts ist gefährlicher, als alte Verfassungsgesetze durch neue zu ersetzen; nichts dem Gange der Natur angemesse

als sie zu ergänzen und zu verbessern." Rein Rein publicistisch ist endlich die letzte, in diesem Hefte enthaltene Abhandlung über die Befugnifs des engern Ausschusses der Braunschweigischen Landstände, wegen bemerkter Mängel oder Mifsbräuche bey der Gesetzgebung, Rechtspflege und Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten, angemessene Vorträge an den Landesfürsten zu richten und sich über deren Abstellung gutachtlich zu äussern.

Allgemeinern, wiewohl gleichfalls zunächst auf das Herzogthum Braunschweig bezüglichen Inhalts sind die in dem zweyten Hefte gegebenen Abhandlungen. Mehrere derselben enthalten jedoch eher blofse Andeutungen, als detaillirte Ausführungen, was Rec. in sofern beklagt, als es ihm höchst wünschenswerth gewesen wäre, über etwaige Bedenklichkeiten, die bey einzelnen sehr patriotischen

Vorschlägen sich in Bezug auf deren Realisirung erheben könnten, aus der Feder eines so hochverdienten Mannes, wie der Vf. ist, Belehrungen zu finden. Den Anfang macht IV. Ueber die behauptete Verarmung der Städte. Bekanntlich hat der Advocat Gans, in Bezug auf die gegenwärtige Krisis in den Hannoverschen Landen eine Flugschrift über die Verarmung der Städte des nördlichen Deutschlands, namentlich im Königreiche Hannover, herausgegeben, und die Quelle derselben theils în dem auf den Landbewohnern ruhenden Druck, theils in den, die Städte unmittelbar treffenden Regierungsanordnungen u. s. w. gesucht. So wenig es sich leugnen läfst, dafs einzelne Landgemeinen im Hannoverschen durch unabwendbare Naturereignisse, und einzelne städtische Gewerbe durch die unglücklichen deutschen Handelsverhältnisse gelitten haben, so höchst übertrieben ist dennoch das Bild einer allgemeinen Verarmung aufgestellt, und so vieler Hyperbeln hat Gans sich dabey zu Schulden kommen lassen. Auffallend ist es, dafs bey den Unruhen im Hannoverschen gerade die Landgemeinen es sind, bey denen alle Anreizungen der unzufriedenen Städter scheiterten; zum besten Beweise, dafs die Verarmung der Landbewohner im allgemeinen bey weitem nicht die Höhe erreicht haben kann, wie von Gans behauptet wird; aber eine wahre rabulistische Taktik ist es doch zu nennen, wenn der in den Hannoverschen Städten so beyspiellos vorwärts geschrittene, und selbst auf den Dörfern bemerkbare Luxus, nicht als begleitende Ursache jener angeblichen Verarmung der Städte, sondern vielmehr als Folge dieser Verarmung dargestellt worden ist, so dafs der Schmuck der Wohnhäuser und Kaufmannsläden, die Anordnung von Prunkgemächern und dergl. in den Wohnungen der Gewerbetreibenden nur als Mittel, und bey Hunger und Kummer, den Schein der Wohlhabenheit und den Credit zu erhalten, anzusehen und zu beurtheilen sey; wenn die Ueberschwemmungen, welche die Küsten- und Uferbewohner getroffen, die nasse Witterung, wodurch die Aernten zernichtet sind, nicht undeutlich als Folge der Gemeinheitstheilungen und der zufolge derselben durch die Domanialbehörde angelegten Holzbesamungen, bezeichnet werden u. s. w. In der vorliegenden Abhandlung. zeigt der Vf. dafs die Behauptung einer solchen Verarmung, wie Gans sie aufgestellt hat, weder auf die Braunschweigischen Städte, noch auf den Braunschweigischen Landmann zutreffe, und dafs die Ursachen, welche hier und da Rückschritte in der Wohlhabenheit einzelner Städte und Dörfer veranlafst haben, in ganz andern Verhältnissen aufzusuchen seyen, als in den von Gans berücksichtigten. V. Ueber die Unveraufserlichkeit der Braunschweigischen Kammergüter; eine kurze historischjuristische Darstellung dieser Eigenschaft der Kammergüter, von dem Vf. zu den landschaftlichen Acten gegeben, als die Veräufserungen des Herzogs Karl von Domanialgrundstücken bekannt wurden.

VI. Ist

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VI. Ist dem Bauernstande das Recht der Landstand schaft cinzuräumen? Unter Berücksichtigung des Landtagsabschieds von 1597, durch welche dem Landmann ein Erbrecht an dem Meyergute gesichert, und nicht gestattet wurde, den Zins zu erhöhen, vindicirt der Vf. demselben ein angemessenes Stimmrecht auf den Landtagen, verspricht aber, über die sehr wichtige Frage: auf welche Weise solches aus zauben sey, ein anderes Mal seine Gedanken mitzutheilen. VII. Der Advocatenstand im Herzogthum Braunschweig. Gans hat die an und für sich nicht unbegründete Beschwerde, dals der Advocatenstand (freylich von ihm ganz unpassend die allein unabhängige Intelligenz genannt, als wenn nicht auch der gebildete Gutsbesitzer u, s. w. hierzu zu rechnen wäre) im Hannoverschen durch die Einrichtung des Auditorats von so vielen Staatsbedienungen ausgeschlossen sey, aufgestellt. Der Vf. zeigt, dafs dieser Vorwurf im Herzogthume Braun schweig nicht zutreffe, weil sich die Landescollegien stets, oder doch mit weniger Ausnahme, aus dem Advocatenstande recrutirten. Aber auch darin möchte Gans irren, wenn er die bey dem Advocaten angebrachten Klagen einzelner Clienten über Bedruck durch Regierungsanordnungen stets für baare Wahrheit hält, da nur der Unzufriedene, mag er Grund haben oder nur zu haben glauben, zu dem Advocaten eilen wird; nicht aber der Zufriedene. VIII. Einige Worte über eine zu wünschende Wiederherstellung der Julius-Karls - Universität. Der Vf. beklagt schmerzlich und, wer sollte es nicht mit ihm! - dafs die zur Westphälischen Zeit aufgehobene Landesuniversität nicht wieder hergestellt worden sey, und wünscht deren Wiederherstellung -zwar nicht in Helmstedt, wo es an allen Mitteln zu einer den Ansprüchen, welche man an eine gute Universität gegenwärtig zu machen berechtigt ist, angemessenen Stiftung einer solchen gebricht; wohl aber in Braunschweig, wo an dergleichen Mitteln Ueberflufs ist. Die Vorschläge des Vfs zu einer solchen Stiftung einer Landesuniversität in der Stadt Braunschweig sind so durchdacht und bey fallswerth gemacht, dafs eine Beachtung derselben durch die jetzige Regierung wohl zu erwarten steht, wenigstens derselben nicht dringend genug empfohlen werden kann. IX. Ueber die zu ordnenden bürgerlichen Verhältnisse der Juden. In Bezug auf den 16ten Art. der Bundesacte wünscht der Vf. in seinem Vaterlande die Ertheilung aller activen Bürgerrechte an die Juden, und zwar sowohl aus rechtlichen Gründen, gegen Uebernahme aller Bürgerpflichten, sondern auch aus politischen Gründen, in Bezug auf den Vortrag des Deputirten Rummel in

der Würtembergischen Ständeversammlung, und auf das hier mitgetheilte Würtembergische Gesetz von 25. April 1828. Rec. achtet und ehrt das schöne Humanitätsgefühl des Vfs; er stimmt ihm vollkom— men bey, dafs durch die frühere Unterdrückung dieses unglücklichen Volks diejenigen Fehler, mit welchem es in seiner Mehrzahl behaftet ist, und die man ihm, wohl im Ganzen, nicht mit Unrecht zur Last legt entstanden sind; er wünscht mit ihm nichts sehnlicheres, als dass jeder christliche Staat möglichst bald Anordnungen zur Verbesserung der Lage seiner jüdischen Unterthanen treffen mōge; aber bedenklich scheint es ihm, mit einer solchen unbedingten_Emancipation der Juden sofort hervorzutreten. Dafs die Juden, um in jeder йinsicht mit den christlichen Unterthanen gleichgesetzt werden zu können, vervollkommnet werden können wer könnte dieses bezweifeln? - aber bis zur wirklichen Vervollkommnung ist noch ein grofser Schritt, der erst geschehen muss, bevor eine solche Gleichstellung mit den Christen geschehen kann. Man hat bey der Frage über unbedingta Emancipation der Juden zu sehr nur die gebildeten Individuen dieser Nation vor Augen gehabt; dagegen aber die grofse Masse der ungebildeten nicht berücksichtigt; man hat nicht beachtet, dass, wenn jene sich von ihren nationalen Vorurtheilen freygemacht haben, und daher jedem Stande Ehre machen würden, diese noch tief in denselben, und wahrlich nicht ohne Gefahr für die Christen, befangen sind! Man hat es übersehen, dafs wenn gleich der Talmud vortreffliche moralische Lehren enthält, doch die rabbinischen Schriften falsche Eide und Betrügereyen, gegen Gojims abgelegt, und an Gojims begangen, als verdienstliche Handlungen bezeichnen (man sehe die Stellen in Wagenseil tela ignea, wörtlich ausgehoben, und aus diesem gleichfalls in dem Werkchen:,, Die Juden und das Judenthum, wie sie sind." Köln 1816. S. 22-41.), und dafs, wenn gleich die gebildeten Juden in grössern Städten jene Rabbinischen Lebren verwerfen mögen, dennoch das arme Volk, durch Schächter und Vorsinger unterwiesen, noch fest an jenen Lehren hängt. Man wird sich daher überzeugen müssen, dafs der Staat nothwendig erst den Religionsunterricht der Juden in seine specielle Aufsicht nehmen, und ihn von allen Auswüchsen, die dem Verkehr des Christen mit dem Juden nachtheilig seyn können, reinigen muss; bevor er dieselben mit allen übrigen Unterthanen gleich setzt. Aber auch ein Gleiches mufs mit der bürgerlichen Erziehung der Juden geschehen.

(Der Beschlufs folgt) ..

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(Beschluss der im vorigen Stück abgebrochenen Recension.)

So leicht es dem Juden werden wird, sich der

Ausübung einer Wissenschaft oder Kunst zu widmen, und sich zu Aemtern zu befähigen, die auf einer solchen Ausübung beruhen; so schwer wird es ihm werden, wenn er in die niedern Stände der Gesellschaft, z. B. eines Ackermanns, Handwerkers and dergl. eintreten will, falls ihm der Eintritt auch unbedingt eröffnet worden wäre. Nur auf einiges möge hingedeutet werden: Man kann sich keine rechte Bauernwirthschaft denken, wo alle Schweinezucht wegfällt, wo der Bauer kein Schweinefleisch, nichts vom Hintertheil des übrigen Schlachtviehs, und gar nichts davon geniessen darf, wenn etwa der Schnitt mifsrathen ist. Wie will sich hier der jüdische Bauer helfen! Wie manches Handwerk ist von der Art, dafs es der Jude nicht vornehmen kann, ohne nach seinen talmudistischen Lebren, unrein zu werden? u. s. w. Doch, um nicht weit läuftiger zu werden, verweiset Rec. auf die so sehr treffenden Ausführungen und Bemerkungen über v. Dohm's bekanntes Werk über die bürgerliche Verbesserung der Juden, in Klockenbring's Aufsätzen vermischten Inhalts. Bd. Il. Nr. 10., Bemerkungen, die selbst ein Dohm nicht widerlegen konnte. wifs ist es daher, dafs wenn die Emancipation den Juden wahrhaft nützlich werden, und ihre Lage verbessern, ihnen den verderblichen Schachergeist abgewöhnen soll, sie auch ihrer Seits der Regierung entgegen kommen, und Hindernisse selbst hinwegräumen müssen, die ihrer völligen Emancipation entgegenstehen.

Ge

Auch die Berufung auf eine behauptete Thatsache, dass in den Ländern, wo die Juden den Christen vollkommen gleichgestellt seyen, man keinen Nachtheil von dieser Gleichstellung erfahren habe, kann Rec. nicht so unbedingt gelten lassen. Das älteste Beyspiel einer solchen Emancipation lieferte unstreitig Frankreich. Wenn man aber behauptet, dafs von derselben, wiewohl sie schon seit 1791 statt gefunden, kein Nachtheil für die christlichen Mitbürger gespürt sey, so vergifst man offenbar A. L. Z. 1831. Dritter Band.

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Napoleons Decrete vom 30. May 1806 und 17. März 1808; man vergifst offenbar die Nothwendigkeit der Zusammenberufung jenes grofsen Sanhedrin in Paris, der denn doch auch zu keinem grofsen Resultate führte. Dafs der Christ in Frankreich den Eidesleistungen der Juden, selbst noch unter Napoleon nicht trauete, ist dem Rec. durch sehr achtbare Franzosen versichert. Hat ihm doch der nach

malige Graf de Serre, vormals längere Zeit Advocat

ein

und Generaladvocat in Metz, nachmals erster Prãsident des französischen Gerichtshofs in Hamburg, zu wiederholten Malen gesagt, dafs wenn die Ent scheidung eines Rechtsstreits von der Eidesleistung eines Juden abhängig gewesen sey, er es jedes Mal erfahren habe, dafs sich der Christ mit demselben à tout prix verglichen habe. Doch alles dieses sind Zweifel, über welche Rec. so gern eine Belehrung von dem Vf. gewünscht hätte; so lange solches nicht erfolgt ist, mufs er der Meinung seyn, dafs eine sofortige unbedingte Emancipation der Juden bedenklich sey, und dafs eine Regierung in diesem Augenblick vielleicht zweckmäfsiger handele. zelnen Individuen dieser Nation per modum dispensalionis volle Bürgerrechte zu ertheilen, eine allgemeine Maafsregel aber nicht eher eintreten zu lassen, als bis sie zuvor die nöthigen Anordnungen zuv Verbesserung des Religions- und bürgerlichen Unterrichts getroffen hat, und die erwarteten Früchte dieser Anordnungen auch wirklich sich gezeigt ha ben. X. Welche Mittel hat ein Norddeutscher Staat gegen eine zu befürchtende Uebervölkerung anzuwenden? Wahrhaft goldne Worte sind es, wenn der Vf. bemerkt: Angemessener sollte die Frage Verarinung und Nahrungslosigkeit der untern Volksalso gestellt seyn: Welche Mittel giebt es gegen die klassen? denn von Uebervölkerung kann so lange nicht die Rede seyn, als die vorhandene Bevölke rung sich zu ernähren im Stande ist. Es ist aber keinesweges dargethan, dafs in Norddeutschland irgend eine Gegend vorhanden sey, wo die Bevōlkerung zu derjenigen Höhe angewachsen, dafs Boden und Industrie unzureichend wären, ihr Nahrung zu verschaffen. War es gleich ein aufsers gefährlicher Irrthum, wenn Sonnenfels die Meinung aufstellte, als beruhe Wohl und Reichthum eines Staats nur in einer möglichst grofsen Population, und als sey diese also durch alle Mittel herbeyzu führen, so war doch der Irrthum des berühmten Malthus nicht minder evident, wenn er glaubte, dafs gegen die Gefahr der den civilisirten Ländern

bevor.

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