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18) Welche Personen und Stånden ist die Auswanderung nach Umerika abzurathen, und welchen Individuen und Volksklassen ist dieselbe zu empfehlen? Nebst historischen ́und statistischen Skizzen zur Darstellung des gegenwärtigen Zustandes Amerika's. `(Dieser ausführliche und sehr gründliche Aufsatz schließt sich, nach seinem innern Gehalte und practischen Werthe, unmittelbar an N. 13 an.) Die Ergebnisse des Verfs. sind: den höhern Stånden aus dem Adel und der Beamtenwelt, höhern Militairpersonen, Rechtsge= lehrten, Aerzten, Wundärzten, Upothekern, Predigern und Candidaten, Schullehrern, großen Fabrik- und Manufacturbesißern, teutschen Buchhändlern 2c. ist die Auswanderung abzurathen; allein anzurathen ist sie Bauern, Handwerkern, Kaufleuten, und allen wegen religiöser und politischer Meinungen Verfolgten.

Ref. schlägt vor, daß der Verf. N. 13 und N. 18 besonders abdrucken lassen, und diese beiden Abhandlungen nach den seit 1827 gemachten Erfahrungen fortführen, berichtigen und ergänzen möge.

Geschichte des Kampfes zwischen dem alten und dem neuen Verfassungsprincip der Staaten der neuesten Zeit. Von Dr. Ludwig Flathe, außerordentl. Prof. der Philosophie (zu Leipzig). Erster Theil. 1789 — 1791. Leipzig, 1833, J. Ambr. Barth. XIV und 418S. gr.8. Zweiter Theil. 1791 — 1799. 526 S. (5 Thlr.)

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Die geschichtlich-politische Ausführung der Idee, die diesem Werke zum Grunde liegt, gehört zu den wichtigsten und schwierigsten Aufgaben der Zeit. Denn so überreich die

Französische, englische und teutsche Literatur an Werken ist, welche theils die Geschichte der französischen Revolution nach der vollständigen Aufzählung ihrer Thatsachen beschrieben, theils in den, mit der Darstellung verbundenen, politischen Ansichten bald die Farbe des einen, bald des andern politischen Systems tragen; so hat doch noch Keiner den Gedanken aufgefaßt und durchgeführt, alle die Thatsachen, welche Europa's und Amerika's Gestalt seit 1789 mächtig umgebildet haben, aus dem Gesichtspuncte des Kampfes zwischen dem alten und neuen Vers fassungsprincip aufzufassen und zu behandeln. Denn nothwendig mußte einer solchen Darstellung die bestimmte politische Ansicht des alten (auf das Feudalsystem gegründeten) und des neuen Verfassungsprincips, und ihres gegenseitigen Verhältnisses seit dem Eintritte des lehtern in die Wirklichkeit des Staatslebens vorausgehen, wenn anders durch die darzustellenden Thatsachen die einzelnen Richtungen und Wendungen des zwischen beiden Principien begonnenen, und bis jezt noch nicht beendigten, Kampfes vergegenwärtigt werden sollten, um aus ihnen nachzuweisen, daß und weshalb in dem gegenwärtigen europäischen Staatensysteme dieser Kampf beider Principien des alten und des neuen noch lange nicht beendigt sey, obgleich beide Systeme, nach dem ersten Weltkampfe seit 1792, bereits seit Jahrzehnten neben einander als gleichberechtigt bestehen, und, nach den Thatsachen der jüngsten Zeit, das constitutionelle System immer weiter sich verbreitet, wenn auch dessen Anfänge in manchen Staaten (so in Italien, Spanien und Portugal) entweder bereits wieder verschwunden, oder gar nicht ins Staatsleben eingedrungen sind.

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Wenn nun auch der Verf. des anzuzeigenden Werkes, von welchem die beiden ersten Theile vorliegen, die bis zum Umsturze der dritten französischen Verfassung am 9. Nov. 1799 burch Bonaparte reichen, bis jest mehr eine, zunächst aus französischen Quellen mit Umsicht und Fleiß bearbeitete, Geschichte der französischen Revolution, und der in Frankreich auftauchenden und wechselnden Parteien, so wie des Revolutionskrieges von 1792-1799, als eine unmittelbare Geschichte des Kampfes zwischen dem alten und neuen Verfassungsprincip“ umschließt; so leuchtet doch überall aus der Gruppirung und Zusammenstellung der Thatsachen der Kampf des alten und neuen Princips, nach seinen ver schiedenen Wechselfållen und Schattirungen in Frankreich, von der beschränkten monarchischen Regentenmacht an in der ersten Verfassung vom 14. Sept. 1791 bis zum vorherrschenden demokratischen Princip in der dritten Verfassung vom Jahre 1795 die bis zum 18. Brumaire 1799 be= stand deutlich hervor, und der Verf. widmete der Dar stellung des Inhalts und politischen Charakters der drei in diesen Zeitraum fallenden Verfassungen seine be

sondere Aufmerksamkeit.

Bei einem Geschichtsschreiber, welcher eine so große Aufgabe sich seht, fragt man nothwendig nach dem polis tischen Standpuncte, aus welchem er die dargestellten Thatsachen behandelt, weil selbst der gemäßigtste und besonnenste Mann, sobald er die Geschichte der Zeit seit dem Jahre 1789 beschreibt, nicht ganz das politische System zu verläugnen vermag, zu welchem er, nach seiner individuellen Ansicht und Ueberzeugung, sich bekennt, so wenig wie eine Reformationsgeschichte geschrieben werden kann, ohne

daß man ihren Verfasser aus der Behandlung des Stoffes entweder als Katholiken, oder als Protestanten erkennt. Der Verf. des vorliegenden Werkes giebt den Lesern in dem Vorworte Aufschluß über sein politisches System. Er bekennt sich zu dem Grundsahe der fortschreitenden Reformen im Staatsleben; denn durchgehends enthålt sein Werk die Nachweisung der Unvollkommenheiten und Mängel des åltern Systems; mehrmals spricht er mit Wärme für zeitgemäße Verfassungen sich aus, und gegen die Demokratie erklårt er sich mit dem stärksten Ernste. Er sagt ausdrücklich (S. V), und diese Stelle wird zugleich eine Probe seiner stylistischen Darstellung enthalten:,,Der Kampf, der in diesen Tagen noch geführt wird, gilt nur einer andern Anordnung der höhern Staatsverhältnisse, als sie in dem Laufe früherer Jahrhunderte sich gestaltet. Das Ordnen aber ist nicht das Zerstören; auf das Zerstören arbeiten aus Mißverstand und aus Frevel nur die Demokraten hin, nicht die Welt. Sie können und werden nicht siegen; denn sie sind wider den Geist, der waltend und gebietend sich zeigt in diesem halben Jahrhunderte, dessen Schöpfungen im Laufe desselben, mitten in dem großen politischen Kampfe, sich zeigen auf allen Puncten, eiligern Ganges vorwärts treibend die Menschheit auf der Bahn, auf welcher sie zögernd früher zu wandeln schien, die zu dem Ziele führt, auf welchem bis in die niedere Hütte herab der rechnende Verstand und die ruhige Vernunft die Herrschaft führen werden über das Gemüth, auf welchem über ein gebildetes Geschlecht, über ein Geschlecht, das rein menschlich fühlen und empfinden lernte von Jugend auf, weder religiöser noch politischer Fanatismus Gewalt wird zu üben vermögen." (Ref. stimmt mit dem Jahrb. or Jahrg. X.

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Verf. über das Ziel überein, zu welchem die politische Erhebung des jüngern Europa's führen soll; allein er fürchtet, daß noch manches Jahrhundert vergehen wird, bis in die niedere Hütte herab der rechnende Verstand und die ruhige Vernunft die Herrschaft führen werden." So lange die veraltete, und tief unter den Forderungen der Zeit stehende, Form unsers Schulwesens bleibt, kann der constitutionelle Sinn nicht bis in die Hütten,“ nicht einmal in die Werkståtten der Handwerker und Fabrikanten dringen.) Sehr gern stimmt übrigens Ref. dem Verf. (S. VII) bei, wenn er erklärt, Geschichte und Erfahrung håtten gegen die Einführung der Demokratie in einen großen Staat Europa's entschieden; auch Ref. ist überzeugt, daß republikanische Staatsformen im europäischen Staatensysteme nur als Ausnahme von der Regel, und gleichsam nur sporadisch gelten können, wie in den Cantonen der Schweiz, auf den jonischen Inseln, und (Cracau eingerechnet), in den fünf freien europåischen Städten; auch Ref. hat in seinen staatswissenschaftlichen Werken gegen das Princip der Volkssouverainetåt sich nachdrucksvoll erklärt. Allein wenn der Verf. (S. VIII) erklärt: „die Lehre von der Souverainetât des Volkes ist ein reiner Ungedanke;" so muß ihm Ref. widersprechen. Ein Ungedanke kann nichts anderes seyn, als was nicht blos der Geschichte, sondern sogar den Denkgesehen der Logik widerspricht. Dies ist aber keinesweges der Fall mit dem Begriffe der „Volks souverainetåt." Denn abgesehen von dem schillernden uns von den FranSouverainetât“ über

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zosen zugekommenen

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Worte der

haupt, zur Bezeichnung der höchsten Macht im Staate, ist

es weder gegen die Logik, noch gegen die Geschichte, daß

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