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Anmerkung: Bei der Specification der Culturkosten ist der Dünger nicht in Unrechnung gebracht worden, und dafür das Stroh bei den

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Bei den Wiesen ist das Nachheu (Grummet) für die Kosten des Heumachens zc. gerechnet, und deshalb nicht in Unschlag gebracht.

Neueste Literatur der Geschichte und Staatskun ft.

Geschichte des Landes Glaris mit theilweiser Hinsicht auf die Geschichte der gesammten Eidsgenossenschaft von Joh. Peter Aebli, V. D. M. Erster Theil. Glaris, bei Friedolin Schmid. 1831. / (Sürich u. Leipz., Trachslersche Buch- und Kunsthandl.) XVI. 376 S. 8.

Vorstehendes Werk, welches auf zwei Theile berechnet ift, deren erster bis zum Jahre 1438 reicht, gehört unleugbar zu den besten neuern literarischen Erscheinungen im Fache der Special- und Provinzialgeschichte. Der Verf., Glarner von Geburt und aus einem der åltesten und angesehensten Geschlechter des Landes (in der Kilchmatten, Kilchmatter) entsprossen (vgl. S. 24, 237, 282. Joh. v. Müllers såmmtl. Werke. XXII. S. 152) hat die schwierige Aufgabe, eine Geschichte seines Vaterlandes und seines Volkes zur Beleh-, rung, Warnung und Ermunterung desselben zu schreiben, gut gelöset, und wir sind überzeugt, daß die echt schweis zerische Begeisterung für gesehliche Freiheit und Recht, mit welcher er die Thaten der Vorfahren beschreibt und mit dem kraftlosen, traurigen Zustande des Volkes in unsern Tagen vergleicht (S. 212 – 214 u. a.), den edlen Zweck, dem gesunkenen Vaterlande aufzuhelfen, vielfach fördern werde. „Es waren die Månner von Glaris im I. 1387 ernstlich bemüht, die bis dahin sehr mangelhafte Verfassung ihres

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Landes durch zweckmäßige Gesetze und Verordnungen zu verbessern, wohl wissend, daß ein großer Theil des bürgerlichen Glückes gerade in einer wohlgeordneten, das Ganze berücksichtigenden, den Bedürfnissen, der Lage und Zeit angemessenen Verfassung liege, daß die wahre Stärke eines Staates, sein wahrer Ruhm auf ihr beruhe; daß nur durch fie Bürgerruhm und Bürgertugend sich recht entfalten und mächtig in Wort und That überzugehen vermöge. Unsere Båter waren weit von dem unvernünftigen, der Menschennatur ganz entgegengesetten, ihre Entwickelung und Veredlung hemmenden Grundfake entfernt: daß dasjenige, was einmal zweckmäßig gewesen sey, es für alle Zeiten bleiben müsse, daß solche Einrichtungen und Verordnungen, welche einmal gefallen haben, immer, auch der Nachwelt gefallen müssen. Håtte man in spåtern, hauptsächlich in neuern Zeiten ihr edles Beispiel befolgt; so wäre die ge= genwärtige Verfassung des Landes Glaris nicht eine der schlechtesten in der Eidsgenossenschaft.“ (S. 175 u. 179). Ob die neuesten Ereignisse dazu beitragen werden, die starre Aristokratie, unter welcher die sogenannte Freiheit der Glarner långst entschwunden ist, zu beugen, und eine neue zeitgemäße Verfassung zum Wohle des Landes hervorzurufen, steht noch dahin; nicht im Sturme, der nur zu leicht in die gefährlichsten Untiefen führt, nur langsam und durch ein allmåliches Heranbilden will der Verf. sein Volk erheben und für die wahre Freiheit empfänglich machen. Mit großer Freimüthigkeit spricht er sich auch anderwärts über die Gebrechen der schweizerischen Verfassungen (S. 301, 306), über das so verderbliche Söldnerwesen (S. 60 u. a.) aus; dabei ist das Bestreben, der Wahrheit treu und unparteiisch zu

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erzählen, allenthalben sichtbar. Die Quellen, aus welchen der Verf. schöpfte, zum Theil Handschriften, sind am Schlusse der Vorrede genannt; vorzugsweise hielt er sich an das uns sterbliche Werk des Joh. v. Müller. In der Einleitung giebt er eine kurze topograph. Beschreibung des Landes. Erster Abschnitt. Erste Geschichte des Landes. S. 1-20. II. Abschnitt. Glaris unter Seckingen bis zur Stiftung des Schweiz zerbundes. J. 500-1307. S. 31-44. III. Abschn. Fers nere Gesch. bis zur Aufnahme des Landes Glaris in den Schweizerbund. I. 1308 — 1352. S. 45 — 85. IV. Abschn. Gesch. des Landes Glaris bis zur Schlacht bei Sempach. J. 1352-1386. S. 86168. V. Abschn. Gesch. des Landes Glaris bis zum Auskaufe von Seckingen. J. 1386

1395. S. 169–241. VI. Abschn. Innere und äußere Verhältnisse und Thaten der Glarner bis zum Anfange des Zürcherkriezes. J. 1395-1436. S. 242–315. VII. Abschn. Der Zürcherkrieg, die Schlacht bei St. Jakob an der Birz und der veränderte Bund der Glarner mit den Eidsgenossen, S. 1436-1450 (wovon dieser I. Theil bis zu Ende des Jahres 1438 reicht). S. 316 bis Ende. Daß der Verf. diesen Abschnitt auf solche Weise trennte, können wir nicht billigen. Die Darstellung ist einfach und fließend, und die Sprache, einzelne Provinzialismen abgerechnet, die jedoch auch in den Werken eines Joh. v. Müller und anderer Schweizer nicht selten vorkommen, rein. (Wir rechnen das hin: innert statt innerhalb, S. 178. 236. 256. 273.; war gestanden st. hatte geft., S. 239; Vortheile brachte sie ihnen keine wesentliche, S. 259; vorgebogen st. vorgebeugt, S. 267 u. a. m. Druckfehler, wie vorheilhafter st. vortheilhafter, S. 256.; nach mehreren (Tagen ist ausgefallen), S. 293;

daß st. das, S. 319 u. a. find uns nicht häufig aufgestoßen, und Druck und Papier verdienen, im Ganzen genommen, gut genannt zu werden. Gersdorf.

Historisches Taschenbuch. Mit Beiträgen von För ster, Gans, Löbell, Stiegliß, Wachsmuth, herausgegeben von Friedrich von Raumer. Fünfter Jahrgang. Mit den Faust'schen Bildern aus Auerbachs Keller in Leipzig. Leipzig, F. U. Brockhaus, 1834. 453 S. VI.

Es gehört zu den erfreulichen Zeichen der Zeit, daß, neben den vielen Bijouterieen der meisten Almanache und Taschenbücher, deren Lebenskraft gewöhnlich mit dem Ende der zwölf Christnächte erlöscht, ein Taschenbuch mit ernstem, größtentheils wissenschaftlichem Charakter, wie das vorliegende, bereits zum fünften Jahrgange gelangte. Allerdings verdient dieses historische Taschenbuch, von einem Manne, wie Fr. v. Raumer, redigirt, seinen erworbenen Beifall,' wie bereits in diesen Blåttern, bei der Anzeige der vier ersten Jahrgånge, erinnert ward; nur bedauert Ref., daß diesmal Raumers gefeierter Name blos auf dem Titelblatte, und vor keiner der einzelnen mitgetheilten Abhandlungen, steht. Ref. rechnet darauf, daß der Herausgeber diese Schuld gegen sein Publicum nachhohlen wird. Auch Barnhagen von Ense fehlt in diesem Jahrgange; wir hoffen, ihn auf dem Titelblatte von 1835 wieder zu finden.

Abgesehen von diesen Unterlassungssünden, kann Ref. von dem Gegebenen nur Gutes berichten. Mögen die Fünfmånner, die diesmal den Jahrgang ausstatteten, nach der Auswahl der behandelten Stoffe, so wie nach der Farbe ihrer stylistischen Darstellung, noch so sehr von einander

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