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gewiesen, welche reiche Vorarbeiten für eine künftige, móg lichst beglaubigte Statistik des Königreichs Sachsen in denfelben bekannt gemacht werden. Deshalb verdienen die Månner Anerkennung und Dank, welche, mit rastlosem Eifer, nicht blos der Ausmittelung der statistischen Materia= lien durch ihre Zweigvereine im Königreiche, sondern, was noch mehr sagt, der Verarbeitung derselben sich unterziehen. Möge ihre Kraft und ihr Muth so lange anhalten, bis das oben angedeutete wissenschaftliche Ergebniß vollständig er: mittelt wird!

Daß jene Kraft und dieser Muth auch bei der Gestáltung des vorliegenden dritten Heftes fortdauernd sich gleich blieb, wird die Angabe des Inhalts desselben bezeugen. Es enthält: fortgesezte Beiträge zur Topographie und Klimatik des Königreichs Sachsen; Uebersicht der Landes - Unterrichts- und Bildungsanstalten, geordnet nach den Ministe rien, unter welchen sie stehen; Uebersicht der bei dem såchfischen Bergbaue angestellten Officianten und Arbeiter; Uebersicht der im Jahre 1831 im Königreiche Sachsen statt gefundenen Brände und deren Vergütungen (es wurden in diesem Jahre 278 Brandschäden mit 391,724 Thlr. 12 Gr. vergütet ohne die Vergütung des Verlustes an Feuergeråthen); Uebersicht der im Jahre 1831. in Sachsen vers unglückten Personen (236); Notizen über den Reiseverkehr mittelst Post- und Lohnfuhren; Uebersicht der im Königreiche Sachsen im Jahre 1832 erschienenen Zeitungen, Zeitschriften und Wochenblätter (im Ganzen 106); nosologische Tabelle von der königl. sächs. Armee für 1830 und 1831; über den dermaligen Zustand der Webereien in der sächsis schen Oberlausit; Beiträge zur Statistik einzelner OrtschafJahrb. er Jahrg. VII.

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ten, zusammengestellt aus den eingegangenen Materialien der Zweigsvereine. Wir nennen nur die wichtigern Städte, die hier vorkommen: Chemnik, Plauen, Großenhayn, Adorf, Grimma (zu dieser Stadt und ihrer Umgebung gehört auch das beigelegte schöne lithographirte Blatt), Colditz, Zöblit, Werdau u. a.

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Staatswissenschaftliche Vorlesungen für die gebildeten Stände in constitutionellen Staaten. Von Karl Heinrich Ludwig Pölitz. Dritter Band. Leipzig, 1833. Hinrichs. VI und 322 S. gr. 8. (1 Thlr. 6 Gr.) Mit dem Eintritte des conftitutionellen Lebens in mehrere Staaten des nördlichen Teutschlands seit dem Spåtjahre 1830 erwachte unter den gebildeten Stånden dieser Staaten das Bedürfniß, über die wichtigsten Gegenstånde des Staatslebens in populåren Vorträgen belehrt zu werden. Es kam daher auf den Versuch an, theils das Wichtigere in dem Kreise staatswissenschaftlicher Gegenstände von dem Minderwichtigen auszuscheiden, und blos das Erste hervorzuheben; theils, bei der beabsichtigten Popularisirung der wichtigsten Lehren der Staatswissenschaft, alles zu beseitigen, was zunächst dem Systeme und der Schule angehört. Zugleich mußten die zu behandelnden Stoffe nach einem, für den vorgehaltenen Zweck berechneten, Plane ausgewählt, mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Standpunct der Staatswissenschaft, entwickelt, und in einer faßlichen und ansprechenden stylistischen Form dargestellt werden.

Was der Unterzeichnete in den beiden ersten Bånden dieser Vorlesungen aufstellte, welche in den Jahren 1831 und 1832 erschienen, war die Ausführung der einzelnen

Lehren, welche aus den vier staatswissenschaftlichen Haupts begriffen hervorgehen: der Staats begründung, Staatsverfassung, Staatsregierung und Staatsverwal tung. Allerdings mußten, bei der Festhaltung dieses Ges fichtspuncts, alle diejenigen Gegenstände und Lehren ausgeschlossen werden, welche mit jenen vier Hauptbegriffen nicht in unmittelbarer Verbindung standen. Allein einige Beurtheiler der beiden ersten Bånde in kritischen Blåttern forderten den Verf. auf, in einem dritten Bande die noch fehlenden staatswissenschaftlichen Gegenstände auf eine åhnliche Weise, nach Stoff und Form, zu behandeln, wie die früher dargestellten Lehren in den ersten Bånden; und der Unterzeichnete überzeugte sich selbst von der Zweckmå ßigkeit einer solchen Ergänzung und Vervollständigung. So entstand denn der vorliegende dritte Band, welcher, in allgemeinen Umrissen, und mit Beseitigung aller zunächst nur dem Gelehrten nöthigen Details, die Uebersicht der wichtigsten Lehren des philosophischen Strafrechts, des philosophischen und practischen Völkerrechts und der Diplomatie umschließt.

Der vorliegende Band enthält 15 Vorlesungen. Das von behandeln die vier ersten das philosophische Strafs recht, nach den einzelnen Abschnitten: Zwang und Strafe nach ihrem rechtlichen Verhältnisse zu dem Zwecke des Staates; Begriff, Theile und Umfang des philosophischen Straf rechts, und die verschiedenen Theorieen des Strafrechts. In den folgenden acht Vorlesungen werden besprochen : das philosophische Völkerrecht; das practische Völkers recht; das europäische Staatensystem nach seiner Entstehung und Fortbildung; das europäische Staatensystem in der Ge

genwart; die gegenseitigen Rechte der selbstständigen Staaten nach dem practischen Völkerrechte; die Völkervertråge; und der rechtliche Zwang zwischen Völkern und Staaten, nach seinen verschiedenen Formen, als Retorfionen, Repressalien und Krieg, womit die Lehre von den Friedensschlüssen verbunden ward. Die darauf folgende Vorlesung be handelt die Diplomatie und das Gesandtenrecht.

Im Anhange sind zwei Vorlesungen den beiden wichtigen, bisher noch wenig behandelten, staatswissenschaftlichen Gegenständen gewidmet: 1) der Sprache und dem Style im constitutionellen Leben, mit Schlußbemerkungen über constitutionelle und parlamentarische Opposition, und 2) dem Staatsdienste, nach den von dem Verf. vorgeschlagenen drei Hauptclassen der Staatsdiener, und nach der von ihm beantragten innern Abgrenzung der verschiedenen Gattungen und Arten des Staatsdienstes.

Politz.

Handbuch der Geographie, von Dr. W. F. Vol ger, Rector am Johanneum zu Lüneburg. Erster Theil. Dritte, stark vermehrte, Auflage. Hannover, 1833, Hahn'sche Hofbuchhandlung. 661 S. gr. 8. › Zweiter Theil. 587 S.

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Daß gründliche Forschung, mühsame Zusammenstellung und sorgfältige Verarbeitung unzähliger Materialien zu eis nem in sich geründeten, und gleichmäßig durchgeführten Ganzen bei dem teutschen Publicum gerechte Anerkennung finden; dafür spricht die bereits nöthig gewordene dritte Auflage eines Werkes, das einen sehr ehrenvollen Plaß in der geographischen Literatur der Teutschen einnimmt, und

dessen bereits bei den frühern Auflagen in diesen,,Jahrbü chern," so wie der übrigen geographischen und geschichtlichen Schriften des berühmten Verfs., mit Ehren gedacht ward.

In der That verbürgen die vielen neuen Auflagen von mehreren, um den Beifall des Publicums mit einander wetteifernden, geographischen Werken, daß der Sinn für die Erdkunde seit zwei Jahrzehnten immer mehr sich erweis tert, und der Unterricht in derselben auch über diejenigen Schulanstalten sich verbreitet hat, wo ehemals derselbe zu `den sehr entbehrlichen Lehrgegenständen gezählt ward; Nef. meint damit die Gelehrtenschulen, welche in neuerer Zeit, durch die zweckmäßige Gestaltung neuer polytechnischer Schulen, Handelsakademieen u. a. in Hinsicht der Aufnahme der Realkenntnisse in die Kreise des Unterrichts, so überflügelt wurden, daß sie, nothgedrungen, ihre Lectionsverzeichnisse ebenfalls nach den Forderungen der Zeit verändern mußten, wenn sie nicht zu weit hinter ihren jüngern Schwestern zurück bleiben wollten. Daher besonders datirt sich der lebendigere Sinn für Geschichte, Erdkunde und Mathematik.

Bei einer neuen Auflage kann Ref. nicht in die Einzelnheiten eingehen; versichern aber darf er, daß der Verf. auch diese neue Auflage wieder sehr (d. h. um mehr ́als 12 Bogen) bereicherte, und damit seine Achtung gegen das Publicum bezeugte, welchem der Name Volger sehr willkommen ist. Namentlich berücksichtigte der Verf. die Ver fassungen, besonders der teutschen Staaten, mehr als sonst. Zahlreich sind die Zusåke, die er theils neu erschienenen Werken und Zeitschriften, theils Privatmittheilungen verdankt, unter welchen er namentlich derer von Memminger, Reichard, Stieker und v. Schlieben ge

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