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Streben nach Metallgeld als ein berechtigtes Ziel für eine Volkswirthschaft hinstellt.

Bevor wir an die Darstellung der Ansichten über das Geld gehen, sei in kurzem die Auffassung über die Bergwerke, wie man sie damals hatte, wiedergegeben. Wir glauben im Allgemeinen behaupten zu dürfen, daß es nicht der Durst nach Gold und Silber, zum mindesten nicht ausschließlich die blinde Sucht nach Edelmetallen, gewesen sei, welche den Autoren unserer Zeit die Bergwerke so wichtig erscheinen ließ. So viele Stellen es gibt, aus welchen man schließen kann, daß die Bergwerke auf Edelmetalle auch mit Verlust bebaut werden sollen, fast eben so viele kann man finden, welche dieser Ansicht widersprechen, so daß die Wahrheit wohl in der Mitte liegen wird. Man wollte vor allem Menschen beschäftigen und war zugleich erpicht darauf, Edelmetall und verkaufsfähige Producte zu erlangen.

Schröder legt selbstverständlich den größten Werth auf Bergwerke, aus denen der „gewisseste Zuwachs an Reichthum“ fließt und nennt wegen des Reichthumes an Bergwerken Haus Oesterreich den „Brunnen und Quell, aus welchen von Orient bis Occident alle Nationen der vier Ecken der Welt und alle Königreiche und Länder ihren Reichthum und ihre Schäße herholen und nehmen" 1). Er verbietet Ausländern den Bergwerksbetrieb, aus Furcht, daß sie Geld aus dem Lande führen könnten und verlangt, daß man Gold- und Silberbergwerke auch mit Schaden baue, denn der „Lohn der Arbeiter ist nur eine Verwechslung" und was an Gold und Silber aus der Erde gebracht wird, ist als Vermehrung des Volksreichthumes anzusehen. Schröder ist gewissermaßen der Typus der „mercantilistischen“ Ansicht über Bergwerke. Mit kleinen Modifikationen hat dieselbe Ansicht auch Hornick gehabt. Er stimmt für den Bergwerksbetrieb, auch wenn die Kosten desselben so groß sind wie der

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1) a. a. D. S. 110.

Nußen", weil der Aufwand im Lande bleibt, nüßliche Geldbewegung hervorruft und vielen Arbeitern Beschäftigung verschafft, so daß hier schon das von uns oben betonte Moment der Beschäftigung von Menschen in den Vordergrund tritt. Mit Schaden soll nur der Staat (!) Bergwerke betreiben und auch der nur dann, wenn die Zubuße höchstens die einmaligen Kosten erreicht.

Justi ist hier nicht consequent. Er verlangt einmal1), daß Gold- und Silberbergwerke auch mit Verlust gebaut werden und zwar genau aus den Gründen, welche Schröder anführt. Andere Bergwerke sollen betrieben werden, auch wenn sie nur die Kosten bringen, denn keine Producte sind „so geschickt, einem Volke einen blühenden Activ handel zu verschaffen, als Bergwerksproducte"; sie sind sofort fertig zur Ausfuhr und „geben den Stoff und die Materialien zu einer großen Menge von Fabriken ab, die beliebte Waaren vor die auswärtigen Commerzien liefern 2). Nur mit Bergwerksproducten können die Deutschen gegen die englische, französische, ja italienische Industrie auffommen! Ein andermal) erwähnt er der Edelmetall-Bergwerke gar nicht, sondern legt fast nur Gewicht auf die anderen Bergwerke. Er sagt sogar ganz deutlich, daß Gold und Silber der geringste Nußen sind, den die Bergwerke überhaupt bringen (!). Dithmar) verlangt, daß der Fürst diese Bergwerke wegen derselben großen Nußen auf alle Weise zu befördern hat und zu dem Ende nicht nur die im Gange seienden zu consumiren, sondern auch verfallene wieder anbauen zu lassen, Baulustige durch allerlei Freiheiten anzureizen und andere dienende Mittel ins Werk zu sehen, insonderheit aber auf Unterschleife, damit der Landesherr an den Bergzehent nicht defraudirt wird (!), genau Acht zu haben, wie auch dahin zu sehen, daß Gold und Silber und andere im Lande nöthige Metalle nicht außer Landes

1) Fin.-W. § 530.

2) Fin.-W. § 526.
3) Grundveste Bd. 1 § 537.

4) a. a. D. S. 273 ff.

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gebracht und allerhand Fabriken und Manufacturen davon errichtet werden".

Jung opponirt1) gegen den Schadenbetrieb der Bergwerke und nennt Justi's Behauptung (Fin.-W. § 530, siehe oben), kurz die Auffassung, als ob das zu Tage geförderte Edelmetall auch bei passivem Betriebe Reingewinn für die Nation wäre, „Trugschlüsse“ und verbietet es auch dem Staate (gegen Hornick), einen solchen Zubußbetrieb einzurichten, denn „es ist Unrecht, einen Theil der Staatsaufwand-Summe auf das Ungewisse aufzuopfern, der dann durch Abgaben auf andere Weise von den Unterthanen wieder ersetzt werden muß". Außerdem ist es ihm sehr zweifelhaft, ob auf diese Weise das Landesbeste befördert wird ... indem noch viel andere nüßlichere Beschäftigungen möglich sind“. Er steht hier wohl auf dem richtigen Standpunkt, vermeidet es aber leider, denselben irgendwie zu begründen.

Auch Rüdiger2) spricht sich gegen den Zubußbetrieb von Edelmetall-Bergwerken aus, sezt sie überhaupt jedem anderen Zweige der Urproduction gleich und findet, daß man „die Auslagen der Menschenkräfte immer besser in einem anderen Falle anwenden kann, wo zugleich reiner Gewinn entsteht“.

Die Naturrechtslehrer haben sich mit dem „Gelde“ nur nebenbei abgegeben; ihre Ansichten haben für unsere Epoche nur geringe Bedeutung. Hugo Grotius) gibt einige theoretische Bemerkungen über das Geld im Allgemeinen, doch ist ihm dieses Gebiet nicht homogen. Geld ist diejenige Sache, welche entweder gegen alle anderen oder gegen die wichtigsten Sachen verglichen wird. Damit das Geld Werthmaßstab für andere Sachen sein könne, muß der innere Werth desselben möglichst constant sein (»debet esse tale, ut per se minime flectatur«); deshalb bilden den geeignetsten Geldstoff Gold, Silber und Erz »per se enim ferme tantundem ubique et semper valent«.

1) Cameral-W. S. 13.

2) Staatslehre Bd. 2 S. 1 ff.

3) De jure belli ac pacis lib. II. XII, XVII u. lib. II. XVII, XXII.

Im Zusammenhange mit dem Gelde erörtert er auch die Frage nach dem Zinsnehmen1). Er hält das Zinsnehmen für berechtigt und macht der kanonischen Auffassung nur die Concession, daß er es für christlich und fromm erklärt, wenn Jemand Geld ohne Verzinsung verleiht das Recht“ könne solches nicht verlangen.

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Er beruft sich dabei auf das Gesez, welches den Juden verbietet, von Juden Zins zu nehmen, »est enim hujus legis materia, si non necessaria, certe honesta moraliter... quae autem hujus generis sunt Christianos quoque obligant«<. Grotius' „Wucher"-Theorie ruht noch stark auf kirchlichem Fundamente. Der „Zins“ wird durch folgende Momente_motivirt. Man darf sich durch einen Zins den Schaden ersehen lassen, welchen man durch das Entbehren des Geldes während der Zeit des Ausleihens erfährt; ebenso kann man Zins verlangen wegen der Gefahr, das Geld zu verlieren und endlich kann man sich den Gewinn ersehen lassen, welchen man aus dem Gelde zu ziehen gehofft hatte, wenn man sich die Anstrengung abziehen läßt, welche die fruchtbringende Verwendung des Geldes mit sich gebracht hätte 2).

Pufendorf führt3) alle jene Gründe an, welche für Edelmetall als Geldstoff angeführt werden können (leichte Verwahrbarkeit, Seltenheit, leichte Verschickbarkeit, Haltbarkeit und gute Theilbarkeit), doch könne man auch aus anderem Stoffe als Gold und Silber Geld machen. Bei Pufendorf zeigt sich schon eine Mahnung an die Wichtigkeit, Geld zu besizen, was

1) a. a. . II. XII, XX s.

2) Kein Wucher ist >ut de repensando damno, quod facit qui pecuniam dat mutuam, eo quod diu pecunia careat: item de lucro ob mutui dationem cessante, deducto scilicet incerto spei et labore qui subeundus fuerat. Sic etiam pro impensis ejus qui multis dat mutuam pecuniam et in hoc paratam habet: et pro periculo amittendae sortis, ubi idonee non cavetur, si quid exigitur usura vere non est<<.

3) De jure nat. et gent. lib. V cap. I §§ XIII-XVI.

Grotius gänzlich vernachlässigt. »Et quia, ubi a bonis immobilibus fuit discessum, praecipuum census fundamentum consistit in pecunia, so darf man den Werth des Metallgeldes nicht durch Zusag von unedlen Metallen, z. B. Kupfer, erhöhen. Erhöhung des Nominalwerthes des Geldes kann durch äußerste Noth entschuldigt werden, »eadem depulsa, emendandum«. Der Werth des Geldes kann nicht willkürlich bestimmt werden; geschieht eine übermäßige Wertherhöhung dennoch, so wird dadurch der Handel mit dem Auslande gestört. Die Einheimischen dagegen müssen das entwerthete Geld annehmen. >> Caesaris nummum nec argentario nec hortulano adprobare licet, sed ostenso eo sive nolit sive velit, mercem suam tradere necesse est«. Hier klingt die Berücksichtigung und Wichtigkeit des Auslandes in Geldfragen an, doch ist von einer Einsicht in die Wirkungen der Münzverschlechterung keine Rede.

Einen eigenthümlichen Zusammenhang hält Pufendorf immer aufrecht zwischen Geld und Bodencultur. Im Allgemeinen müsse man den Werth des Geldes möglichst beständig erhalten, doch müsse der Werth desselben erhöht oder erniedrigt werden, je nachdem es in Bezug auf liegende Güter und deren Ertrag selten oder häufig geworden. Wenn bei starkem Geldvorrathe die Landgüter oder ihr Ertrag niedrig im Preise stehen, so leidet der Landwirth, bei umgekehrtem Verhältnisse leidet der Gewerbetreibende. Wenn also Getreide sehr billig ist, hingegen die Arbeit der Handwerker ihren Preis behalten habe, so verarmen die Bauern, im umgekehrten Falle die Gewerbetreibenden. Bei „Würdigung des Geldes“ gegen andere Sachen und in Bestimmung, wieviel Geld für jedes Gut zu geben sei, müsse besonders auf die Landgüter und ihren Ertrag Rücksicht genommen werden1), insbesonders dann, wenn ein Land von den eigenen Producten lebt. Damit beweist Pufendorf, daß er die Landwirthschaft

1) in assignando numis pretio ad fundos potissimum respiciendum est<.

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